DGUV Grundsatz 315-410 Neue Prüfkriterien für Büromöbel
Zusammenfassung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat den DGUV Grundsatz 315-410 zu den Prüfkriterien für Büromöbel aktualisiert, um die Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung und des Produktsicherheitsgesetzes zu konkretisieren. Der neue Grundsatz definiert aktuelle Mindestanforderungen an Sicherheit und Ergonomie für Büro-Arbeitstische, Schränke und Raumgliederungselemente und übernimmt dabei wesentliche Inhalte des zurückgezogenen DIN-Fachberichts 147. Gemeinsam mit DIN und IBA wurde das Dokument erarbeitet, um das bisherige Niveau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erhalten und die europäischen Normen zu ergänzen.