O-Ton: Kirmes, Jahrmarkt, Oktoberfest: Wann haftet der Betreiber bei Verletzungen im Fahrgeschäft?
Zusammenfassung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Betreiber von Fahrgeschäften bei Verletzungen durch das Hochreißen der Arme nicht automatisch haften. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Warnschilder für die Fahrgäste wahrnehmbar waren und diese die Hinweise missachteten.