Kollegengespräch: Balance Board auf der Messe ausprobiert – Veranstalter haftet nicht für Sturz
Zusammenfassung
Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Messeaussteller nicht für einen Sturz eines Besuchers auf einem Balance Board haftet. Das Gericht verneinte eine Pflicht zur individuellen Einweisung oder dauerhaften Beaufsichtigung der Interessenten. Demnach trägt der Nutzer grundsätzlich selbst die Verantwortung für seine eigene Sicherheit.