EU konkretisiert Zollstatus von Sportbooten – was Bootseigner wissen sollten!
Zusammenfassung
Die EU konkretisiert den zollrechtlichen Unionswarenstatus für Sportboote und stellt klar, dass Boote, die innerhalb der EU genutzt werden, grundsätzlich als Unionswaren gelten. Bootseigner müssen im Zweifelsfall jedoch selbst nachweisen, dass es sich nicht um eine Nichtunionsware handelt, wobei eine pauschale Baujahresgrenze für diesen Nachweis nicht existiert.