O-Ton: Streit auf dem Oktoberfest: Wann das Festhalten am Boden Schmerzensgeld kostet
Zusammenfassung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich jemand, der einen am Boden liegenden Gegner festhält, nicht auf Notwehr berufen kann. Für die körperliche Beeinträchtigung durch das Festhalten am Boden wurde ein Schmerzensgeld von 500 Euro zugesprochen, selbst wenn keine schweren Verletzungen nachweisbar sind.