Kollegengespräch: Unfallversicherung und Fristen: Attest muss nicht jedes einzelne Symptom aufzählen
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei der Unfallversicherung die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu eng ausgelegt werden darf. Insbesondere muss ein Attest nicht jedes einzelne Symptom detailliert aufzählen, was für Betroffene mit sich entwickelnden Schmerzsymptomen wichtig ist.