Kollegengespräch: Kirmes, Jahrmarkt, Oktoberfest: Wann haftet der Betreiber bei Verletzungen im Fahrgeschäft?
Zusammenfassung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Schausteller nicht automatisch haftet, wenn sich ein Fahrgast durch das Hochreißen der Arme an den Aufbauten eines Fahrgeschäfts verletzt. Diese Rechtsauffassung wird im Rahmen eines Kollegengesprächs mit Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Portal anwaltauskunft.de erörtert.