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O-Ton: Balance Board auf der Messe ausprobiert – Veranstalter haftet nicht für Sturz

Zusammenfassung

Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Messeaussteller nicht für einen Sturz eines Besuchers auf einem Balance Board haftet. Das Gericht verneinte eine Pflicht zur individuellen Einweisung oder dauerhaften Beaufsichtigung der Interessenten. Laut dem zitierten Rechtsanwalt müssen Hersteller zwar sichere Rahmenbedingungen schaffen, können aber für typische Risiken des Sportgeräts nicht einstehen.

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