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Fehlender Inklusionsbeauftragter kann Indiz für eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung sein

Zusammenfassung

Das Gericht hat entschieden, dass das Fehlen eines Inklusionsbeauftragten bei einem Arbeitgeber ein Indiz für eine Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer sein kann. In dem Fall war eine Arbeitnehmerin mit einem Grad der Behinderung von 50 seit vielen Jahren bei der Firma beschäftigt.

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