Auflösungsantrag wegen eines wahrheitswidrigen Prozessvortrags LAG Köln, Urteil vom 15.07.2025 – 7 SLa 9/25
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein bewusst wahrheitswidriger Sachvortrag eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers rechtfertigen kann. Solches Verhalten verletzt die Rücksichtnahmepflichten und zerstört das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig. Bemerkenswert ist, dass es hierfür nicht darauf ankommt, ob die falschen Angaben für die gerichtliche Entscheidung letztlich von Bedeutung waren.