Vorgesehene Änderungen bei der Kurzarbeit ab 2027
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung beschlossen, das wesentliche Änderungen bei der Kurzarbeit ab 2027 vorsieht. So soll die Pflicht zur vorherigen Einbringung von Erholungsurlaub entfallen und die Stellungnahme des Betriebsrats nur noch auf Verlangen beim Antrag vorzulegen sein. Ab dem 1. Januar 2028 wird zudem die elektronische Antragstellung verpflichtend.