Hessisches LAG: Innerbetriebliche Wege auf weitläufigen Betriebsgeländen sind nicht ohne Weiteres Arbeitszeit
Zusammenfassung
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat 2025 entschieden, dass innerbetriebliche Wegezeiten auf weitläufigen Betriebsgeländen wie einem Flughafen nicht automatisch als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten. Die Entscheidung befasst sich mit der Einordnung solcher Wegezeiten im Arbeitsrecht.