Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro
Zusammenfassung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2027 auf 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr festgelegt, was einem Anstieg von knapp 5,6 Prozent gegenüber 2026 entspricht. Die neuen Sätze gelten für alle dualen Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2027 beginnen. Für tarifgebundene Unternehmen bleibt die tarifvertragliche Vergütung weiterhin maßgeblich, während nicht tarifgebundene Betriebe die branchenübliche Vergütung nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten dürfen.