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Hohe Anforderungen an Darlegungslast für Vertragsabschluss!

Zusammenfassung

Das LAG Niedersachsen stellt in einem aktuellen Urteil fest, dass klagende Parteien bei streitigem Vertragsinhalt sehr hohe Anforderungen an die substantiierte Darlegungslast erfüllen müssen, um das Zustandekommen einer Vereinbarung zu beweisen. Im konkreten Fall wurde die Klage eines Vertriebsmitarbeiters auf eine zusätzliche Gewinnbeteiligung abgewiesen, da er nicht konkret darlegen konnte, wie die mündliche Zusage über die Tantieme erfolgt war. Das Gericht betonte, dass bei bestreiten der Gegenseite nicht nur das Verhandlungsergebnis, sondern die konkreten Erklärungen und Umstände des Vertragsabschlusses dargelegt werden müssen.

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