Kollegengespräch: Arbeitgeber darf Homeoffice beenden – Weisung muss aber billigem Ermessen entsprechen
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitgeber die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden können. Die Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb ist jedoch unwirksam, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet ist. Im konkreten Fall wurde allen Mitarbeitern eines Softwareprojekts das Homeoffice gestrichen, obwohl sie zuvor mindestens zwei Tage pro Woche von zu Hause aus arbeiteten.