O-Ton: Arbeitgeber darf Homeoffice beenden – Weisung muss aber billigem Ermessen entsprechen
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitgeber die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden können. Die Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb ist jedoch unwirksam, wenn sie die Interessen der Arbeitnehmer nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet wird. Im konkreten Fall war es nicht verhältnismäßig, alle Mitarbeiter während eines Softwareprojekts zwingend ins Büro zu befehlen.