O-Ton: Arbeitszeugnis muss auf offiziellem Firmenpapier erteilt werden
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitszeugnis zwingend auf dem üblichen Firmenpapier mit ordnungsgemäßem Briefkopf ausgestellt werden muss. Fehlt diese formale Voraussetzung, erfüllt der Arbeitgeber seine Erteilungspflicht nicht und riskiert ein Zwangsgeld von 1.000 Euro.