Urteil des Monats: Ausgleichsanspruch auch für Dienstleistungs-Franchisenehmer
Zusammenfassung
Das Urteil des Monats Juli 2026 klärt, dass auch Dienstleistungs-Franchisenehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch geltend machen können. Entscheidend ist dabei die wirtschaftliche Eingliederung in die Absatzorganisation des Franchisegebers sowie die Möglichkeit, den aufgebauten Kundenstamm nach Vertragsende weiter zu nutzen. Die Entscheidung ist zudem für Handelsvertreter von besonderem Interesse.