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Keine A1-Bescheinigung mehr für kurze Geschäftsreisen ab 2028

Zusammenfassung

Ab voraussichtlich 2028 entfällt für Handelsvertreter die Pflicht zur Beantragung einer A1-Bescheinigung bei kurzen Geschäftsreisen von bis zu drei Tagen im Ausland. Diese Reform der EU-Sozialversicherungsregeln soll Bürokratie reduzieren und die unternehmerische Flexibilität erhöhen, wobei das Baugewerbe ausgenommen bleibt. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften zur Mitführung der Bescheinigung.

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