Urteil: Entzug von Homeoffice erfordert sorgfältige Vorbereitung und konkrete Begründung
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Düsseldorf bestätigt, dass Arbeitgeber Homeoffice-Regelungen grundsätzlich per Direktionsrecht entziehen können, wobei Präsenzanordnungen jedoch strenger Ermessenskontrolle unterliegen. Arbeitgeber sollten den Entzug daher sorgfältig vorbereiten, indem sie konkrete betriebliche Gründe dokumentieren und nachvollziehbar darlegen, wie diese zur Zielerreichung beitragen. Eine lange bestehende Homeoffice-Praxis begründet dabei keinen eigenständigen Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortführung der Regelung.