Mitbestimmung bei konzerninternen Führungskräften: Urteil des VAA
Zusammenfassung
Das Urteil des VAA klärt, dass die Tätigkeit von Führungskräften in einem anderen Konzernunternehmen mitbestimmungspflichtig sein kann, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingegliedert sind. Entscheidend ist dabei nicht allein die Vorgesetztenfunktion, sondern die Unterstellung unter das Weisungsrecht des Betriebsinhabers.