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BAG: Unternehmensziele müssen rechtzeitig mitgeteilt werden

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber bonusrelevante Unternehmensziele ebenso rechtzeitig festlegen und mitteilen müssen wie individuelle Leistungsziele. Geschieht dies nicht, können Beschäftigte Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

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