BEM-Ablehnung: Arbeitgeber muss Verständnis des Arbeitnehmers sicherstellen
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber trotz einer formalen Ablehnung des BEM durch den Arbeitnehmer nicht erkennt, dass dieser das Verfahren nicht verstanden hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei offensichtlichen Irrtümern oder widersprüchlichen Erklärungen des Arbeitnehmers weitere Aufklärungsarbeit zu leisten, um ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren zu gewährleisten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Kündigung als letztes Mittel erforderlich ist und nicht wegen fehlerhafter Verfahrensführung angefochten werden kann.