BFH: Kein direkter Erstattungsanspruch bei fehlerhafter Lohnsteuer im grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnis
Zusammenfassung
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 09. April 2026 entschieden, dass Arbeitnehmer bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer in grenzüberschreitenden Fällen keinen eigenständigen Erstattungsanspruch gegen die Finanzverwaltung haben. Diese Rechtsprechung stellt eine Abkehr von der bisherigen Praxis dar und erhöht die Notwendigkeit einer sorgfältigen steuerlichen Beurteilung durch Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug. Fehlerhafte Abzüge müssen nun über die Änderung oder Anfechtung der Lohnsteueranmeldung korrigiert werden, bevor diese in Bestandskraft übergeht.