BAG erklärt Spätehenklausel in Hinterbliebenenversorgung für unwirksam
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Spätehenklausel in der Hinterbliebenenversorgung als altersdiskriminierend eingestuft, die den Ausschluss von Rentenansprüchen bei nach dem 60. Lebensjahr geschlossenen Ehen vorsieht. Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Versorgungsordnungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Altersgrenzen an anerkannte betriebsrentenrechtliche Prinzipien geknüpft sind, um die Wirksamkeit der Regelungen zu gewährleisten.