BAG: Feste Altersgrenze in Spätehenklausel ist diskriminierend
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine feste Altersgrenze in Spätehenklauseln altersdiskriminierend ist. Dennoch bleibt die Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner, die erst spät heiraten, grundsätzlich bestehen.