BAG: Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Nachweis für Kündigungszugang
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Kündigung liefert. Arbeitgeber können sich daher nicht mehr automatisch auf die Zustellung verlassen und müssen sicherere Wege der Übermittlung wählen.