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Nachweispflicht für dauerndes Homeoffice bei Schwerbehinderung bestätigt

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer die medizinische Notwendigkeit einer dauerhaften Homeoffice-Beschäftigung aktiv nachweisen müssen. Eine bloße Schwerbehinderung oder ärztliche Atteste reichen dafür nicht aus, da alternative Anpassungsmaßnahmen am Arbeitsplatz vorrangig zu prüfen sind. Für Arbeitgeber bestätigt die Rechtsprechung, dass eine vollständige Tätigkeit im Homeoffice nicht zwangsläufig erforderlich ist.

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