EU erlaubt Kennzeichnung von Verpackungen vorerst über Lieferscheine
Zusammenfassung
Die EU-Umweltkommission hat bestätigt, dass die ab August 2026 vorgeschriebenen Chargennummern auf Verpackungen vorerst auch in Begleitdokumenten wie Lieferscheinen erfolgen dürfen. Diese pragmatische Auslegung vermeidet für Gartenbaubetriebe den aufwändigen Nachdruck oder die Umverpackung bereits getopfter Ware. Der Zentralverband Gartenbau begrüßt diese Klarstellung und setzt sich für eine dauerhafte Regelung ein.