Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie ab 27. September
Zusammenfassung
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien erfüllen. Diese Änderungen basieren auf der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) empfiehlt betroffenen Betrieben, ihre Verkaufsräume, Online-Shops und Vertragsunterlagen rechtzeitig anzupassen, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.