Neues Verpackungsrecht: Was auf die Messewirtschaft zukommt
Zusammenfassung
Ab dem 12. August 2026 gelten in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz und die unmittelbar anwendbare EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die schrittweise strengere Anforderungen an Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling stellen. Für die Messewirtschaft sind insbesondere die Bereiche Messebau, Logistik, Catering sowie die Bereitstellung von Give-aways und Werbemitteln betroffen, da hier verbindliche Mehrwegquoten und erweiterte Herstellerverantwortungen eingeführt werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Prozesse, Lieferanten und Verpackungslösungen überprüfen, um die künftigen Pflichten rechtzeitig umzusetzen.