Einsprachige Betriebsversammlungs-Einladung durch Wahlvorstand ist ausreichend
Zusammenfassung
Das BAG hat entschieden, dass eine deutschsprachige Einladung zur Betriebsversammlung für die Wahl eines Wahlvorstands ausreichend ist, solange sie in geeigneter Weise unterrichtet und eine größtmögliche Beteiligung ermöglicht. Eine mehrsprachige Einladung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und der Termin um 14:00 Uhr kann die Teilnahme der Spätschicht gewährleisten. Arbeitgeber sollten die Grundsätze der Betriebsratswahl kennen, um mögliche Mängel zu vermeiden.