Ab Juli: Minijobber können in Rentenversicherung zurückkehren
Zusammenfassung
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber*innen erstmals ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen und wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einsteigen. Durch die Zahlung eines eigenen Beitrags profitieren sie vom vollen Leistungsumfang, darunter Rentenansprüche, bessere Minderungsschutz und Rehabilitationsleistungen. Der Antrag erfolgt beim Arbeitgeber; die Rückkehr gilt für den bestehenden Minijob und weitere gleichzeitig ausgeübte Minijobs, kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.