Frühstartrente: DBwV fordert auch Bundeswehrfamilien im Ausland zu berücksichtigen
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen, bei der der Bund monatlich zehn Euro für Kinder in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Der DBwV kritisiert, dass Kinder von Bundeswehrangehörigen, die dienstlich ins Ausland versetzt werden, aufgrund des Wohnsitzkriteriums von dieser Förderung ausgeschlossen würden. Der Verband fordert daher, diese Familien bei der Anspruchsberechtigung ausdrücklich zu berücksichtigen, da der Auslandsaufenthalt keine private, sondern eine dienstliche Veranlassung ist.