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Grenzen der Versetzung – Auslegung eines Arbeitsvertrags

Zusammenfassung

Das LAG Köln entschied, dass eine Versetzungsklausel mit der Formulierung "am gleichen Platz" örtlich auszulegen ist und somit einen Einsatz in einer anderen Stadt ausschließt. Dadurch fehlt die Vergleichbarkeit mit Arbeitnehmern anderer Filialen, sodass keine betriebsbedingte Sozialauswahl über mehrere Standorte hinweg erfolgt und die Kündigung wirksam bleibt. Arbeitgeber sollten daher klare Formulierungen nutzen, um Auslegungsprobleme zu vermeiden.

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