Eingliederungszuschuss: Finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber
Zusammenfassung
Arbeitgeber können Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen, wenn sie Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Die Eingliederungszuschüsse decken bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate (36 Monate ab 55 Jahren) und werden von der Agentur für Arbeit im Einzelfall genehmigt. Es handelt sich um freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch, die bei Bedarf über das A‑Rundschreiben und den Antragslink der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden können.