Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie ist verkündet worden
Zusammenfassung
Das neue Tariftreuegesetz, das die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen sichern soll, tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und stellt Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber vor erhebliche Herausforderungen. Die Umsetzung wirft Fragen zu Versprechen, Nachweispflichten und Haftungsfragen auf, während die BdA eine Projektgruppe zur Begleitung des Gesetzes einsetzt und den Mitgliedern bald eine Handreichung bereitstellt. Trotz parlamentarischer Änderungen bleibt das Gesetz laut BDA ein falsches Signal für Wirtschaft und Tarifautonomie, da es die Bundespolitik als bürokratischer Verstärker kritisiert.