Begrenzung der Betriebsrentenanpassung auf 1 % nur bei echter Neuzusage nach dem 31.12.1998
Zusammenfassung
Das BAG entscheidet, dass die Begrenzung der Betriebsrentenanpassung auf 1 % nur bei einer echten Neuzusage nach dem 31.12.1998 gilt; die Überführung einer Altzusage in ein neues System reicht nicht aus. Arbeitgeber müssen prüfen, ob ihre überführten Versorgungsregelungen noch einer Anpassungsprüfung unterliegen. Die Entscheidung betrifft alle Unternehmen, die Betriebsrenten nach 1998 geregelt haben.