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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Beschluss des Bun­destages vom 27. März 2026

Zusammenfassung

Der Bundestag hat am 27. März 2026 ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Ab 2027 werden Grund- und Kinderzulagen erhöht, der förderfähige Personenkreis erweitert und kostengünstige Standarddepots eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem neue Informations- und Kommunikationspflichten gegenüber ihren Beschäftigten.

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