Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Beschluss des Bundestages vom 27. März 2026
Zusammenfassung
Der Bundestag hat am 27. März 2026 ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Ab 2027 werden Grund- und Kinderzulagen erhöht, der förderfähige Personenkreis erweitert und kostengünstige Standarddepots eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem neue Informations- und Kommunikationspflichten gegenüber ihren Beschäftigten.