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Arbeitsgericht: Homeoffice kann per Weisung beendet werden, muss aber verhältnismäßig sein

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitgeber die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch Weisung beenden dürfen, sofern keine vertragliche Vereinbarung besteht. Eine solche Anordnung ist jedoch nur wirksam, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt und der Billigkeitskontrolle standhält. Im vorliegenden Fall war eine pauschale Streichung des Homeoffice unangemessen, da die Belange des Beschäftigten nicht ausreichend gewürdigt wurden.

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