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Ab August 2026: Neue KI-Kennzeichnungspflicht für Baubetriebe in Kraft

Zusammenfassung

Seit dem 2. August 2026 gelten im Rahmen des EU-AI-Acts neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für den Einsatz von KI, die insbesondere Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes betreffen. Auch Unternehmen des Baugewerbes müssen prüfen, ob ihre Anwendungen wie Kundenkommunikation oder Visualisierungen von der Pflicht zur Kennzeichnung betroffen sind. Es wird empfohlen, den KI-Einsatz zu erfassen, entsprechende Hinweise anzubringen und Mitarbeiter für die neuen Anforderungen zu sensibilisieren.

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