EU-Kommission legt vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards vor: Schutz für Bauunternehmen durch „Value-Chain-Cap“
Zusammenfassung
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die delegierten Rechtsakte für den vereinfachten freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (VS) und den ESRS-Standard vorgelegt, wobei die ESRS-Meldepflichten um 71 % reduziert wurden. Der neue VS-Standard führt einen verbindlichen "Value-Chain-Cap" ein, der nicht berichtspflichtige Bauunternehmen vor übermäßigen Nachhaltigkeitsanfragen großer Auftraggeber schützt. Für das hessische Bauhauptgewerbe ist vor allem diese Begrenzung der Informationspflichten relevant, da der ESRS-Standard nur für sehr große Unternehmen gilt.