BFH: Kein direkter Erstattungsanspruch bei fehlerhafter Lohnsteuer im grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnis
Zusammenfassung
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom April 2026 entschieden, dass Arbeitnehmer bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer in grenzüberschreitenden Fällen keinen eigenständigen Erstattungsanspruch gegen die Finanzverwaltung haben. Diese Rechtsprechung stellt eine Abkehr von der bisherigen Praxis dar und betont die Notwendigkeit einer korrekten steuerlichen Behandlung bereits beim Abzug. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass fehlerhafte Anmeldungen zeitnah geändert oder angefochten werden, um deren Bestandskraft zu verhindern.