Arbeitsgericht Kassel: Beweiswert elektronischer AU-Bescheinigungen bei begründeten Zweifeln erschüttert
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Kassel hat in einem aktuellen Urteil die Handlungsmöglichkeiten von Arbeitgebern bei zweifelhaften Entgeltfortzahlungsansprüchen gestärkt, indem es feststellte, dass der Beweiswert elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert sein kann, wenn berechtigte Zweifel vorliegen. Im konkreten Fall reichte der Kläger keine ausreichenden Nachweise für seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nach einer Betriebsversammlung über nichtige Verträge, woraufhin sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung abgewiesen wurde. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen, einzelfallbezogenen Indizienprüfung durch Arbeitgeber.