Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, der laut Kritik die notwendigen Reformen verfehlt und dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der Entwurf führt neue Aufzeichnungspflichten, eine Tariföffnungsklausel und strengere Regelungen ein, während er gleichzeitig die Flexibilität für Wirtschaft und Beschäftigte einschränkt. Die BdA plant kurzfristig eine Stellungnahme zu diesen Änderungen.