SN 42/26: Jahressteuergesetz 2026
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026 und fordert eine Anpassung des Zinssatzes über § 233a AO hinaus. Zudem mahnt er erneut, das Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte zu streichen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, die Gesetzgebung an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.