Fristlose Kündigung wegen Löschung betrieblicher E-Mails und Daten
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Niedersachen hat entschieden, dass das vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten und E-Mails durch einen Arbeitnehmer als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gilt. Im vorliegenden Fall hatte der Buchhalter, der über umfangreiche Zugriffsrechte verfügte, eigenmächtig Geschäftsdaten und Passwörter gelöscht, was als schwere Pflichtverletzung angesehen wurde. Die Kündigung des Arbeitgebers wurde daher für wirksam erklärt, ohne dass eine vorherige Abmahnung erforderlich war.