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Bundeskabinett beschließt die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze beschlossen, der unter anderem die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit vorsieht. Ziel ist es, hohe Krankenstände zu reduzieren und Arbeitgeber sowie Krankenkassen finanziell zu entlasten. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und die Rückkehr von Arbeitnehmern ins Arbeitsleben beschleunigen.

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