Arbeitsvertragliche Freistellungsklausel
Zusammenfassung
Das BAG hat die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag für unwirksam erklärt, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und gegen Treu und Glauben verstößt. Die Klausel schneidet dem Arbeitnehmer das Recht ab, im Einzelfall ein Beschäftigungsinteresse geltend zu machen. Das BAG verweist die Sache zurück an das Berufungsgericht, da keine ausreichenden Feststellungen vorliegen.