Anfechtung einer Betriebsratswahl – Betrieb(steil)
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei plattformbasierter Arbeitsorganisation ein Betriebsrat nur dann gewählt werden kann, wenn die betreffende Einheit einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes darstellt. In den vorliegenden Fällen wurden Remote-Cities, die ausschließlich aus Auslieferungsfahrern bestanden und ohne ausreichende organisatorische Selbstständigkeit betrieben wurden, als keine betriebsratsfähigen Einheiten eingestuft. Die Entscheidung bestätigt die Auffassung, dass digitale Arbeitsverhältnisse über Apps nicht automatisch einen Betriebsrat ermöglichen, wenn keine einheitliche Leitung und organisatorische Unabhängigkeit vorliegen.